Seit 2023 ist es laut Betäubungsmittelgesetz möglich, Modellprojekte zur Analyse von Betäubungsmitteln, die nicht ärztlich verschrieben worden sind, durchzuführen. Ziel ist es, KonsumentInnen durch die Untersuchung auf Inhaltsstoffe und Schadstoffe gesundheitlich aufzuklären und Risiken aufzudecken.
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