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Anfrage im Rat: Unterbringung städtischer Dienststellen

Anfrage im Rat am 12. November 2026

Anfrage:

  1. Welche extern angemieteten Immobilien bzw. Flächen nutzt die
    Landeshauptstadt Düsseldorf derzeit zur Unterbringung städtischer
    Dienststellen, aufgeschlüsselt nach Dienststelle, Standort/Adresse, Nutzungsart
    und angemieteter Fläche in Quadratmetern?
  2. Welche Kosten entstehen der Landeshauptstadt für diese externen
    Anmietungen, aufgeschlüsselt je Objekt nach monatlicher bzw. jährlicher
    Nettokaltmiete, Mietpreis je Quadratmeter sowie Betriebs- und Nebenkosten?
  3. Wann wird die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der durch den
    Beschluss RAT/053/2026 definierten Handlungsalternativen voraussichtlich
    abgeschlossen sein und die Ergebnisse der Politik vorgestellt werden?

Begründung:

Die Landeshauptstadt Düsseldorf nutzt zur Unterbringung ihrer Dienststellen neben
eigenen Immobilien auch extern angemietete Büro- und sonstige Flächen. Damit sind
erhebliche und teilweise langfristige finanzielle Verpflichtungen für den städtischen
Haushalt verbunden. Gleichzeitig stehen der Stadt mit eigenen Immobilien sowie
geplanten bzw. geprüften Neubauvorhaben verschiedene Möglichkeiten zur
Unterbringung ihrer Ämter zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund ist eine transparente Gesamtbetrachtung der bestehenden
Anmietungen, der hierfür anfallenden Kosten und der langfristigen
Unterbringungsstrategie der Stadt von besonderem Interesse. Dies gilt insbesondere
vor dem Hintergrund der Überlegungen zum Neubau des Technischen
Verwaltungsgebäudes (TVG) und der Prüfung möglicher kostengünstigerer Alternativen.
Hierzu hat die Verwaltung laut Beschlusskontrolle (RAT/228/2026/1) ein externes
Unternehmen mit der Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt, die
ihre Arbeit bereits aufgenommen hat. Gegenstand der Untersuchung ist die strukturierte
Bewertung der durch den Beschluss RAT/053/2026 definierten Handlungsalternativen,
darunter der aktuelle Neubau, eine optimierte Neubauvariante, die Revitalisierung des
Altstandorts sowie die Anmietung geeigneter Bestandsobjekte. Die Ergebnisse der
Untersuchung sollen nach Abschluss verwaltungsseitig aufbereitet und für die weitere
politische Beratung und Beschlussfassung zur Verfügung gestellt werden. Wir möchten
wissen, wann mit diesen Ergebnissen zu rechnen ist.