Änderungsantrag im Rat zu RAT/458/2026: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Die Akte Wohnungsbauoffensive entstauben – Gründung einer Umbauagentur „Büro zu Wohnen"
Antrag:
Der Beschlusstext der Vorlage RAT/458/2026 wird wie folgt ersetzt:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die Umwandlung
geeigneter Büro- und Gewerbeimmobilien in Wohnraum strategisch und systematisch zu
unterstützen.
Hierzu benennt die Verwaltung innerhalb ihrer bestehenden Organisationsstruktur eine
zentrale verwaltungsinterne Anlauf- und Koordinierungsstelle „Büro zu Wohnen“.
Auf die Gründung einer eigenständigen Agentur sowie auf die Einrichtung zusätzlicher
Stellen wird verzichtet.
Die Anlauf- und Koordinierungsstelle soll insbesondere:
- Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Projektentwickler als zentraler
Ansprechpartner durch die zuständigen Bereiche der Verwaltung lotsen, - unter Beteiligung insbesondere des Bauaufsichtsamtes, des Stadtplanungsamtes,
des Amtes für Wohnungswesen und der Wirtschaftsförderung frühzeitige
planungsrechtliche, bauordnungsrechtliche und förderbezogene Ersteinschätzungen
ermöglichen, - über die Anwendungsmöglichkeiten des Bauturbos nach § 246e BauGB, der
Bauordnung Nordrhein-Westfalen und bestehender Förderprogramme informieren, - geeignete Eigentümer, Investoren, Genossenschaften und weitere Akteure
miteinander vernetzen, - vorhandene Erkenntnisse über Büro-Leerstände und Umnutzungspotenziale
zusammenführen und - Hemmnisse bei der Umwandlung von Büroflächen identifizieren und Vorschläge zu
deren Abbau erarbeiten.
Die Aufgabe wird mit dem vorhandenen Personalbestand wahrgenommen. Hierzu bündelt
und priorisiert die Verwaltung vorhandene Stellenanteile in den beteiligten Fachämtern neu.
In diese Prüfung sind z. B. die bestehenden Personalkapazitäten im Bereich der Sozialen
Erhaltungssatzungen einzubeziehen.
Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung erstmals
bis zum 30. Juni 2027 und anschließend jährlich über die begleiteten Vorhaben, die
festgestellten Hemmnisse und die Zahl der angestoßenen beziehungsweise genehmigten
Wohnungen.
Begründung:
erfolgt mündlich.