Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion im Rat zu JHA/059/2026 - Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die vorgesehenen Einkommensgrenzen in prozentualen Schritten neu zu staffeln und dabei unverhältnismäßige Beitragssprünge zu vermeiden,
2. umzusetzen, dass die Elternbeiträge künftig stärker am gewählten Betreuungsumfang (35, 40 oder 45 Stunden) ausgerichtet werden. Dabei soll ein transparentes und sozial gerechtes Beitragsmodell entwickelt werden, das zusätzliche Betreuungsstunden nachvollziehbar bepreist. Freigrenzen und Härtefallregelungen sind zu berücksichtigen,
3. sicherzustellen, dass Familien, die einen 35-Stunden-Platz benötigen oder dorthin wechseln, in ihrer Einrichtung ein bedarfsgerechtes und mit der Berufstätigkeit vereinbares Angebot erhalten,
4. die neue Beitragsordnung spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten zu evaluieren. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf Betreuungsnachfrage, Erwerbstätigkeit der Eltern, Familien mit atypischen Arbeitszeiten, Wechsel in private Kindertageseinrichtungen sowie soziale Durchmischung und Bildungschancengerechtigkeit zu untersuchen,
5. für die Dauer der Evaluation eine unabhängige Ombuds- oder Beschwerdestelle einzurichten oder eine bestehende Stelle damit zu beauftragen. Die anonymisiert ausgewerteten Eingaben sind in die Evaluation einzubeziehen,
6. dem Jugendhilfeausschuss vor Inkrafttreten der Satzung die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen der Änderungen darzustellen.
Begründung:
Die Entlastung von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ist richtig. Die vorliegende Beitragsordnung schafft jedoch neue Ungerechtigkeiten.
Erstens: Die erste beitragspflichtige Stufe beginnt bereits bei einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 80.000 Euro. Das betrifft nicht nur Spitzenverdiener. Schon zwei vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte mit Schichtdiensten, zwei Polizeibeschäftigte, Lehrerinnen und Lehrer oder ein Handwerksmeister und eine Angestellte können diese Einkommenshöhe erreichen. Eine Staffelung in 10.000-Euro-Schritten würde Belastungssprünge vermeiden und die Belastung gerechter verteilen.
Zweitens: Viele Familien wählen eine 45-Stunden-Betreuung nicht, weil ihre Kinder jede Woche 45 Stunden in der Einrichtung verbringen, sondern weil sie Planungssicherheit brauchen. Eine Pflegekraft kann die Übergabe nicht abbrechen. Eine Ärztin kann ihre Praxis nicht mitten in einer Behandlung verlassen. Selbstständige, Beschäftigte im Schichtdienst oder Eltern mit Dienstreisen können ihre Arbeitszeiten nicht exakt planen. Wird die flexible Betreuung deutlich verteuert, reduziert häufig der geringer verdienende Elternteil seine Arbeitszeit – noch immer meist die Mutter.
Drittens: Steigen die Gebühren zu stark, wechseln einkommensstarke Familien in private Kitas. Dort gibt es oft kleinere Gruppen, besondere Förderkonzepte oder Mehrsprachigkeit. Eine kommunale Gebührenordnung darf Kinder nicht nach dem Einkommen der Eltern trennen. Sonst vergrößern sich die Unterschiede schon vor der Einschulung, und die Bildungsgerechtigkeit gerät in Gefahr.
Wir sorgen uns um Familien, die ihre berufliche und finanzielle Zukunft verantwortungsvoll geplant haben und nun feststellen, dass ihre Kalkulation nicht mehr aufgeht.
Es ist falsch, ausgerechnet diejenigen stärker zu belasten, die als Fachkräfte unsere Stadt jeden Tag am Laufen halten.
Eine gerechte Beitragsordnung darf Familien nicht in ein Betreuungsmodell drängen. Sie muss Erwerbstätigkeit ermöglichen, Planungssicherheit schaffen und gleiche Bildungschancen sichern.