Ratsanfrage der FDP-Ratsfraktion: Auswirkungen des Alkoholverbots im Düsseldorfer Hauptbahnhof auf den Bahnhofsvorplatz und angrenzende Bereiche

Anfrage zur Sitzung des Rates am 18. Juni 2026

Anfrage:
1.    Welche konkreten Verlagerungseffekte des Alkoholkonsums infolge des Verbots im Hauptbahnhof sind bereits erkennbar oder werden erwartet – insbesondere auf dem Bahnhofsvorplatz, am Konrad-Adenauer-Platz sowie im Umfeld von Lebensmittelmarkt und KAP1? 


2.    Welche konkreten ordnungsrechtlichen, präventiven und sozialarbeiterischen Maßnahmen sind seitens der Stadt vorgesehen oder in Prüfung, um einer Verlagerung des Alkoholkonsums und damit verbundener Nutzungskonflikte in angrenzende Bereiche entgegenzuwirken?


3.    Wie wird sichergestellt, dass Belästigungen, Vermüllung, aggressives Verhalten und sonstige Störungen des öffentlichen Raums wirksam unterbunden werden?


Begründung:
Die Deutsche Bahn hat zum 26. Mai 2026 ein Alkoholkonsumverbot für den Düsseldorfer Hauptbahnhof eingeführt.  Es ist zu befürchten, dass hierdurch bestehende Aufenthalts- und Konsumlagen nicht aufgehoben, sondern in unmittelbar angrenzende öffentliche Räume verlagert werden. Bereits heute sind insbesondere im Bereich des Bahnhofsvorplatzes und vor dem KAP1 entsprechende Nutzungskonflikte und Belastungen wahrnehmbar.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Stadtverwaltung die möglichen Verdrängungseffekte bewertet und welche Maßnahmen sie ergreifen will, um sowohl die Aufenthaltsqualität und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten als auch betroffene wohnungslose Menschen und Menschen mit Suchterkrankungen angemessen zu unterstützen. Ziel sollte es sein, problematische Entwicklungen nicht lediglich räumlich zu verlagern, sondern ihnen ordnungsrechtlich, sozialpolitisch und suchtpräventiv wirksam zu begegnen.
 

Quelle:
https://www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-duesseldorf-de/presseinformationen-regional/DB-fuehrt-an-weiteren-NRW-Bahnhoefen-Alkoholkonsumverbot-ein-13884532